Alter Bundestag soll Milliarden-Finanzpaket beschließen – AfD bringt Klage ein
In den kommenden Tagen wird noch der alte Bundestag zu zwei Sondersitzungen zusammentreten, um über das milliardenschwere Finanzpaket von Union und SPD zu beraten. Die AfD hält das für verfassungswidrig.
Die AfD ist der Meinung, dass der neue Bundestag über die wichtigen Änderungen und Anträge abstimmen sollte.
© IMAGO / IPONBerlin. – Die AfD-Fraktion will juristisch gegen die Einberufung der Sondersitzungen des 20. Deutschen Bundestages am 13. und 18. März vorgehen, in denen noch schnell das von Union und SPD geplante Milliarden-Finanzpaket durchgebracht werden soll. Ein entsprechender Eilantrag sowie eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht sollen noch am Montag eingereicht werden. Die Fraktion hält die Einberufung durch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas für verfassungswidrig.
Kritik an Einberufung des alten Bundestags
Die AfD-Fraktion macht geltend, die Einberufung des aufgelösten 20. Bundestages verletze die Gestaltungs- und Mitwirkungsrechte der Abgeordneten. Aus ihrer Sicht sollte in der gegenwärtigen Situation stattdessen der neu gewählte 21. Bundestag einberufen werden. Dies sei ohne wesentliche zeitliche Verzögerung möglich. Die Konstituierung ist für den 25. März vorgesehen.
Die Fraktion weist darauf hin, dass das Grundgesetz kein Wahlrecht zwischen zwei nebeneinander bestehenden Bundestagen vorsehe. Die Bundestagspräsidentin habe auch kein politisches Ermessen, welchen Bundestag sie einberufe. Die AfD kritisiert zudem, dass Bas die verfassungsrechtlichen Vorgaben missachte: „Obwohl diese ein Verlangen eines Drittels der Mitglieder des Bundestags explizit verlangt, stützt sie sich bloß auf ein Verlangen von zwei Fraktionen und will hieraus rechnerisch ein Drittel ableiten. Wie viele Abgeordnete aber tatsächlich dieses Verlangen geäußert haben, hat sie nicht geprüft.“
AfD sieht Verstoß gegen den Wählerwillen
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, hat die Entscheidung von Bärbel Bas scharf kritisiert. „Es ist völlig unverständlich, dass Bundestagspräsidentin Bas auch nach unseren Ausführungen daran festhält, den aufgelösten 20. Bundestag zu Sondersitzungen, statt den neu gewählten 21. Bundestag zu seiner Konstituierung zusammenzurufen“, so der Abgeordnete.
Er warf der Bundestagspräsidentin vor, mit ihrer Entscheidung den Wählerwillen zu ignorieren und das Vertrauen in die parlamentarischen Abläufe zu untergraben. „Sowohl sämtliche juristischen Argumente als auch der gesunde Menschenverstand und die politischen Umstände sprechen für unsere Auffassung, dass die Bundestagspräsidentin den alten Bundestag allenfalls und ausnahmsweise in besonders eilbedürftigen Notfällen erneut zusammenrufen dürfte, nicht aber, um derart weitreichende Entscheidungen wie mehrere hoch umstrittene Änderungen des Grundgesetzes zu beschließen und Billionen Euro schwere Neuverschuldung möglich zu machen“, so Brandner weiter. Solche Entscheidungen könne und dürfe nur der neu gewählte Bundestag treffen.