Ampel-Regierung will „queere Flüchtlinge“ bevorzugt behandeln

Die Asylanträge von Flüchtlingen mit „abweichender sexueller Orientierung“ sollen in Zukunft bevorzugt behandelt werden. Dies geht aus einer neuen Dienstanweisung der Bundesregierung hervor.
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Ampel-Regierung will „queere Flüchtlinge“ bevorzugt behandeln

Symbolbild Regenbogenfahne: Ludovic Bertron from New York City, Usa [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons [Bild zugeschnitten]

Die Asylanträge von Flüchtlingen mit „abweichender sexueller Orientierung“ sollen in Zukunft bevorzugt behandelt werden. Dies geht aus einer neuen Dienstanweisung der Bundesregierung hervor.

Berlin. – Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wird in Zukunft die sexuelle Orientierung als wichtigeren Faktor bei Asylanträgen berücksichtigen. Dabei dürfe es keine Rolle spielen, ob der Asylsuchende in seinem Heimatland diese Orientierung auslebe. Damit solle gewährleistet werden, dass „queere“ Flüchtlinge eine höhere Chance haben, sollte ihnen in ihrem Heimatland Gefahr aufgrund ihrer sexuellen Orientierung drohen. Die Hürden für die Flüchtlinge sind äußerst gering, so heißt es: „Es darf keine Prognose dahingehend erfolgen, wie wichtig dem Antragsteller seine sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität ist und ob die entsprechende Lebensweise für den Antragsteller unverzichtbarer Teil seiner persönlichen Identität ist.“

Erleichterte Migration als Regierungslinie

Zum zweiten Mal fällt die Ampel-Regierung mit einer drastischen Erleichterung des Migrationsprozesses auf. Im August wurde bekannt, dass zehntausende Flüchtlinge einen zweiten Schutzstatus in Deutschland erhalten hatten. Wie die Junge Freiheit berichtete, seien 88 Prozent der knapp 50.000 Migranten bereits in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt. Grund war die Entscheidung mehrerer Verwaltungsgerichte, die die Unterbringung in Griechenland für nicht ausreichend betrachteten. Die griechische Regierung bestreitet dies, argumentierte jedoch auch, dass sie die Flüchtlinge nicht besserstellen wolle als ihre eigenen Bürger. Die aktuelle Rechtslage in Deutschland verhindert das Zurückschicken der Migranten nach Griechenland. 

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