Angeblicher Hitlergruß: Gericht weist Anklage gegen AfD-Politiker Bystron ab

Die Staatsanwaltschaft München kann den Bundestagsabgeordneten Petr Bystron nicht anklagen, da das Amtsgericht das Strafverfahren ablehnte. Erstere warf ihm vor, auf einer Wahlkampfveranstaltung den Hitlergruß gezeigt zu haben.
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Angeblicher Hitlergruß: Gericht weist Anklage gegen AfD-Politiker Bystron ab

Bild Petr Bystron (AfD): privat

Die Staatsanwaltschaft München kann den Bundestagsabgeordneten Petr Bystron nicht anklagen, da das Amtsgericht das Strafverfahren ablehnte. Erstere warf ihm vor, auf einer Wahlkampfveranstaltung den Hitlergruß gezeigt zu haben.

München. – Es bestehe laut dem Amtsgericht München „kein hinreichender Tatverdacht“ für die Geste, die laut §86a Absatz 1 und 2 StGB strafbar ist. In dem relevanten Videoausschnitt gestikuliert Bystron mit der rechten Hand, doch wird bei genauer Betrachtung und auch durch Kontext des Videos klar, dass die Vermutung des verbotenen Handzeichens an den Haaren herbeigezogen scheint. Die Münchener Staatsanwaltschaft will nun Beschwerde einlegen, ebenfalls prüft die AfD rechtliche Schritte gegen den Kläger.

Rechte „Gedankenverbrechen“

Der Überhang von rechten Straftaten wird oft als Beleg für die „immense Gefahr des Rechtsextremismus“ für die Gesellschaft genommen. In diese Zahl fallen neben allen politischen Straftaten, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, auch ein Großteil der „Hassverbrechen“ im Internet. Diese unterliegen fast vollständig dem politischen Gutdünken der Richter und richten sich beinahe ausschließlich gegen das dissidente Lager. Gerade mit dem Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) werden auch private Unternehmen dazu gezwungen, Urteile über politische Äußerungen zu treffen, deren Bewertung sie überhaupt nicht übernehmen können. Dies führt dazu, dass selbst nicht-strafbare Äußerungen zur Sperrung führen und Nutzer ihrer digitalen Reichweite beraubt werden.

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