Buschmann plant Ausweitung von Profilsperrungen im Netz
Der Bundesjustizminister Buschmann veröffentlicht Eckpunkte für ein Gesetz, mit dem er vor Gewalt im Netz schützen will. Richter halten nichts von Buschmanns Vorschlag.
Berlin. - Nach Recherchen von Pleiteticker wird das von Justizminister Marco Buschmann (FDP) geplante „Gesetz gegen digitale Gewalt“ eine drastisch verschärfte Version des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Die ersten Eckpunkte dazu wurden bereits am 12 April vorgestellt.
Restaurantkritik als Grund für Sperre
Die bisherigen Instrumente des NetzDG werden massig ausgeweitet und verschärft, wie der Pleiteticker berichtet. Neu ist unter anderem, dass die Ermittlung von IP-Adresse jetzt auch für verschiedene Formen der Persönlichkeitsrechtsverletzungen möglich ist. Als Beispiel führt das Ministerium hier etwa „Restaurantkritik: Schädigung durch wahrheitswidrige Nutzerkommentare“ an. Außerdem soll es bei „schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen“ gerichtlich angeordnete Sperren von Accounts „für einen angemessenen Zeitraum“ geben.
Durch das Gesetz wird es also „grundsätzlich“ möglich, nicht nur Accounts auf Sozialen Medien wie Twitter oder Instagram, sondern auch bei populären Messenger-Diensten wie Telegram oder WhatsApp zu sperren, wie Pleiteticker vom Bundesjustizministerium erfuhr. Das bestätigte das Ministerium auf explizite Nachfrage. Das Ministerium weist daraufhin, dass dies dann nur „unter bestimmten Voraussetzungen zulässig“ sei und „verhältnismäßig“ geschehen müsse. So müsse die Gefahr bestehen, dass es in Form von Posts zu einer Wiederholung „einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ kommt. Dem Inhaber des Accounts soll zudem zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Es „dürfte zu berücksichtigen sein, wie und in welchem Umkreis bestimmte Botschaften verbreitet werden“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums das Vorgehen. Äußerungen etwa in größeren Chat-Gruppen werden dann wohl auch darunter fallen.
Richterbund spricht von Symbolpolitik
Der Deutsche Richterbund hält die Pläne des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz gegen digitale Gewalt wegen fehlenden Justizpersonals allerdings für wirkungslos. „Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt dürfte Symbolpolitik bleiben, solange der Bundesjustizminister nicht bereit ist, die Justiz für eine effektivere Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum gemeinsam mit den Ländern personell deutlich zu verstärken“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, dem Redaktions-Netzwerk Deutschland. Mit dem Gesetz komme eine Vielzahl neuer, aufwendiger Verfahren bis hin zu möglichen Accountsperren auf die Zivilgerichte zu. Dafür brauche es bundesweit „sicher eine dreistellige Zahl zusätzlicher Richter“, sagte Rebehn.