Freifahrtschein für „Klimaterroristen“?: Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen ab

In einem SPIEGEL-Artikel erkannte die AfD-Politikerin Beatrix von Storch den Aufruf zu Straftaten. Die Staatsanwaltschaft lehnte eine Ermittlung in dem Fall nun ab.
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Freifahrtschein für „Klimaterroristen“?: Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen ab

Symbolbild: Bahngleise / Bild:
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In einem SPIEGEL-Artikel erkannte die AfD-Politikerin Beatrix von Storch den Aufruf zu Straftaten. Die Staatsanwaltschaft lehnte eine Ermittlung in dem Fall nun ab.

Hamburg. – Unter der Rubrik „Debatte“ erschien der Artikel mit dem Titel „Sabotage jetzt und überall“ in der SPIEGEL-Ausgabe des 21. Mai. Doch es wurde nur wenig debattiert in diesem Artikel, er liest sich wie ein Werbeflyer. Es ist die Rede von „herrschenden Klassen“, die eine „infernalische und dämonische Art und Weise“ hätten. Der Autor stellte keine Frage nach der Rechtfertigung der zahlreichen militanten Einsätze von Klima-„Aktivisten“, sondern stellte sie als einziges Mittel dar.

Anzeige gegen Unbekannt

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD, Beatrix von Storch, ging diese undistanzierte Befürwortung von Straftaten zu weit. Sie stellte Anzeige gegen den Autor und die zuständigen Mitarbeiter des Spiegels. Wie sie kürzlich auf Twitter bekannt gab, wird es in diesem Fall keine Ermittlungen geben. Die Staatsanwaltschaft Hamburg könne keinen Aufruf zu Straftaten in dem Artikel erkennen. Sie präzisierte in dem Brief, dass im Text zu keinem spezifischen Straftatbestand aufgerufen wird. Auch die Formulierung der Gewalt gegen „Sachen“, also unbelebten Gegenständen, sei nicht strafrechtlich relevant. Beatrix von Storch kommentierte den Vorfall auf Twitter:

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