Nordrhein-Westfalen: „Schreiben nach Gehör“ soll abgeschafft werden
Schreiben ohne Korrektur – Grundschüler in Nordrhein-Westfalen schreiben in den ersten beiden Jahren ihrer Schullaufbahn frei nach dem Gehör. Das polarisierende Konzept soll nun abgeschafft werden.
Düsseldorf. – Wie der „Stern“ berichtet, soll das Prinzip des „Schreibens nach Gehör“ nicht weiter angewandt werden. Bereits seit Jahren beschweren sich Eltern und Experten über die umstrittene Maßnahme. Ab dem Schuljahr 2019/20 sollen neue Richtlinien gelten.
Pflichtwortschatz von 533 Wörtern
Diese geben vor, dass die Schüler in den ersten beiden Jahren ihrer Schulzeit einen Grundwortschatz von mindestens 533 Wörtern erlernen sollen. Anlass für die Maßnahme sind Studien, welche den Schülern ein enormes Rechtschreibdefizit attestierten, so Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP).
Bei der Vorstellung des neuen Konzepts. erklärte sie auch die Begründung für diese bildungspolitische Änderung. „Die Regeln der deutschen Rechtschreibung können und müssen von der ersten Klasse an gelernt werden“, sagte sie wörtlich.
„Kein naturwüchsiger Prozess“
In der vom Ministerium herausgegebenen Broschüre wird bemängelt, dass es sich beim Schrifterwerb nicht um einen „naturwüchsigen Prozess“ handle. Entgegen der Meinung der Befürworter des „Schreibens nach Gehör“ müssten die Kinder aktiv dafür lernen, um sich den deutschen Grundwortschatz anzueignen und fehlerfrei wiedergeben zu können.
Lehrerverband will bundesweites Verbot
Nach der Einführung des neuen Lehrplans soll es außerdem Eltern wieder erlaubt sein, Kinder in Bezug auf die Rechtschreibung zu korrigieren. Den Eltern wurde in der Vergangenheit wiederholt empfohlen, auf eine Korrektur zu verzichten, um die Kinder nicht unnötigerweise zu „demotivieren“.
Im letzten Jahr erst hat sich das Bundesland Brandenburg gegen eine Weiterführung des Konzepts entschieden. Der Verband der Lehrer fordert ein bundesweites Verbot.