Sachsen: Abschiebungen scheitern häufiger als sie gelingen
Immer mehr Abschiebeversuche im Freistaat scheitern, während gleichzeitig die Anzahl der Arbeitsstunden für Abschiebungen immer weiter in die Höhe schießt, kritisiert Sebastian Wippel von der AfD.
Dresden. – In Sachsen liegt die Zahl der gescheiterten Abschiebungen im zweiten Quartal 2023 mit 786 bereits über der Hälfte des gesamten Jahres 2022 (1.227). Das geht aus einer Kleinen Anfrage der AfD hervor. Die erfolgreichen Abschiebungen im gleichen Zeitraum 2023 belaufen sich auf insgesamt 507. Es scheitern also weiterhin mehr Abschiebungen als erfolgreich durchgeführt werden. Gleichzeitig liegt der Personalaufwand für Abschiebungen im laufenden Jahr 2023 bereits bei 19.174,94 Stunden – im gesamten Vorjahr waren es noch 25.411,24 Stunden.
Wippel fordert effizientere Abschiebungen
Allein die Polizeidirektion Chemnitz kommt im 2. Quartal bereits auf 400 Mannstunden mehr als im Jahr 2023 (2022: 829 / lfd. 2023: 1.265,50), die PD Görlitz liegt knapp unter den Vorjahreszahlen (2022: 760,70 / lfd. 2023: 744,32). Sebastian Wippel, innenpolitischer Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, kritisiert diese Entwicklung: „Das Bild ist eindeutig: Immer mehr Abschiebeversuche im Freistaat scheitern, während gleichzeitig die Anzahl der Arbeitsstunden für Abschiebungen immer weiter in die Höhe schießt. In vielen Fällen tauchen die Ausreispflichtigen unter, widersetzen sich im Flugzeug oder melden sich einfach krank.“
Schuld daran sei aber auch der „Abschiebeleitfaden“, der viele unnötige Hürden bei der Abschiebung aufbaue – etwa, dass ausreisepflichtige Familien das Recht haben, gemeinsam abgeschoben zu werden, erklärt Wippel. „Wenn nicht alle da sind, platzt die Abschiebung im Zweifel.“ Um die stetig steigenden Zahlen zu senken und die Polizei zu entlasten, müsse aber endlich „effizienter“ abgeschoben werden, so Wippel weiter. „Die Ausreisepflicht muss schneller durchgesetzt werden und illegale Einwanderer aus sicheren Staaten dürften überhaupt keinen Asylantrag mehr stellen dürfen. Und wenn Familienmitglieder bei der Abschiebung fehlen, dann müssen diese in absehbarer Zeit eben nachgeführt werden.“