Strafvollzugsreform: Gefängnisse im CDU-regierten Sachsen werden woke

Ein kürzlich eingebrachter Gesetzentwurf sieht etwa die Aufnahme einer Regelung „zum Umgang mit transsexuellen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Gefangenen oder Gefangenen mit diversem oder offenem Geschlechtseintrag“ vor.

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Strafvollzugsreform: Gefängnisse im CDU-regierten Sachsen werden woke

JVA Chemnitz. (Symbolbild)

© IMAGO / Chempic

Dresden. – Der sächsische Landtag hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Modernisierung des Strafvollzugs beschlossen. „Wir sorgen dafür, dass der Vollzug die Herausforderungen unserer Zeit gut bewältigen kann und die Resozialisierung der Gefangenen weiter im Fokus steht“, erklärte die Grünen-Abgeordnete Lucie Hammecke. Neben der Stärkung des offenen Vollzuges sieht das Gesetz aus „fachlichen Gründen“ auch eine Regelung „zum Umgang mit transsexuellen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Gefangenen oder Gefangenen mit diversem oder offenem Geschlechtseintrag“ vor, wie es im Gesetzentwurf heißt. Außerdem soll es eine Ausnahmeregelung für die Nutzung von Mobilfunkgeräten und E-Mail-Postfächern für Gefangene in den Anstalten geben. Kritik an dem Gesetzentwurf und den Ausnahmeregelungen kommt von der AfD - sie hat einen Änderungsantrag eingebracht.

Kein „Ponyhof oder Spielwiese“

„Das bedeutet in der Konsequenz eine Vereinfachung für organisierte Kriminalität und die Lenkung sonstiger gesetzeswidriger Aktivitäten“, warnt der AfD-Landtagsabgeordnete Roland Walter Herrmann Ulbrich. Im schlimmsten Fall könnten Ausbruchspläne abgesprochen werden. Zudem bestehe die Gefahr der Verdunkelung und der Zeugenbeeinflussung. Vor allem sei es unsinnig, dass sich Gefangene ihre Post per E-Mail in die JVA schicken lassen könnten, so Ulbrich weiter. „Es bindet Personal, das mit Ausdrucken, Überprüfen und Dokumentieren beschäftigt wird, obwohl es sowieso schon an vielen Orten zu knapp bemessen ist.“ Für die Anwälte sei es ohnehin nutzlos, da die Korrespondenz zwischen Gefangenen und ihren Verteidigern der Schweigepflicht unterliege.

In seinem Abänderungsantrag bezeichnet Ulbrich den von der Staatsregierung eingebrachten Gesetzentwurf als „äußerst fragwürdig“, weshalb er in Gänze abzulehnen sei. Kritisiert wird auch die Aufnahme einer Regelung betreffend die sexuelle Identität. Ein biologischer Mann sei als Mann zu behandeln, oder eine biologische Frau als Frau. Ein Gefängnis sei kein „Ponyhof oder eine Spielwiese für woke Gesellschaftsexperimente“, so Ulbrich. Einen Vergewaltiger, der sich als Frau identifiziert, aus ideologischen Gründen in ein Frauengefängnis zu stecken, halte er für „hochgradig gefährlich“ und für „menschenverachtend“. In diesem Zusammenhang verwies Ulbrich auch auf Fälle in anderen Ländern, wo Frauen in Gefängnissen von Transfrauen vergewaltigt wurden. „Hier muss der Schutz biologischer Frauen unbedingt Vorrang haben“, so sein Appell.

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