Verfassungsschutz: AfD kann Erfolg vor Gericht verzeichnen

In einer Pressemeldung zum Ukrainekrieg führte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall dem „Rechtsextremismus“ zu, diese musste er nun löschen.
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Verfassungsschutz: AfD kann Erfolg vor Gericht verzeichnen

Bild: metropolico.org

In einer Pressemeldung zum Ukrainekrieg führte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall dem „Rechtsextremismus“ zu, diese musste er nun löschen.

Berlin. – Nach einer gerichtlichen Abmahnung muss der Verfassungsschutz die umstrittene Pressemeldung zu möglichen Auswirkungen des Ukrainekriegs aus dem Netz nehmen. In dieser hatte man die AfD in die Nähe rechtsextremer Betätigung gerückt. So hieß es: „Das Thema Inflation wird aktuell auch verstärkt von der Partei AfD (Verdachtsfall) aufgegriffen“. Das Gericht stellte fest, dass die Nennung der AfD im Zusammenhang mit möglichen Gefahren für die innere Sicherheit Deutschlands unzulässig sei. Weitere Auflage neben der Löschung der Meldung ist auch die Unterlassung der weiteren Verbreitung dieser oder mit ähnlichem Inhalt.

Der AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla teilte dazu mit:

Es ist rechtswidrig, die AfD sowie eine (nicht rechtskräftige) Einordung als ‚Verdachtsfall‘ bei nahezu jeder erdenklichen Möglichkeit anzuführen. Gerade aberwitzig ist es aber, dies mit der Begründung zu machen, die AfD greife das Thema ‚Inflation‘ auf – das Thema bewegt derzeit alle Bürger. Dass der Verfassungsschutz seinen Fehler erkannt hat, ist ein schöner Erfolg.

Die AfD ist die einzige im Bundestag vertretene Partei, die ein schnellstmögliches Ende des Ukrainekonfliktes auf diplomatischem Weg und die Öffnung von Nord Stream 2 fordert.

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