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Verstörende Rechtfertigung: FDP-Jugend will Inzest-Verbot abschaffen

In einem obskuren Twitter-Thread erklären die „Jungen Liberalen“, weshalb sie den Paragraphen zur Strafbarkeit des Geschlechtsverkehrs mit Verwandten (§173 StGB) ersatzlos streichen wollen. Viele Nutzer reagierten mit Verwunderung und starker Ablehnung auf den Vorstoß.
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Verstörende Rechtfertigung: FDP-Jugend will Inzest-Verbot abschaffen

Symbolbild Hintergrund: James Zabel via Wikimedia Commons [CC BY-SA 3.0] (Bildausschnitt) / Screenshot: Twitter / Collage: Tagesstime

In einem obskuren Twitter-Thread erklären die „Jungen Liberalen“, weshalb sie den Paragraphen zur Strafbarkeit des Geschlechtsverkehrs mit Verwandten (§173 StGB) ersatzlos streichen wollen. Viele Nutzer reagierten mit Verwunderung und starker Ablehnung auf den Vorstoß.

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Eigentlich ist es ja gar keine besonders neue Forderung der liberalen Partei-Jugend. Im Jahre 2007 schafften sie es mit dieser Forderung sogar, eine Debatte in der Bundespolitik darüber anzustoßen. Nun erklären sie der Öffentlichkeit, dass sie weiterhin aus dieser Forderung festhalten. Wie FlinkFeed berichtet, erfreuen sie sich bei ihrer Idee auch der Unterstützung der Grünen Jugend.

Grund: Einvernehmlicher Sex geht „Staat und Gesellschaft nichts an“

In insgesamt zwölf aufeinanderfolgenden Tweets führen sie ihre Begründungen aus. Ihrer Ansicht nach gäbe es beim betreffendesn Rechtsgut „keine Opfer“, die Strafbarkeit entbehre ihrem Verständnis. Die FDP-Jugend hält dies auch für eine Grundsatzfrage: „Wenn zwei einwilligungsfähige Personen sich entschließen, Sex zu haben, dann kann man das verwerflich oder eklig finden, letztlich geht es Staat und Gesellschaft aber nichts an.“

Insbesondere führe ja nicht jeder Geschlechtsverkehr sofort zur Empfängnis – und Inzest sei somit gar nicht gleich Inzucht. Selbst im Falle, dass diese stattfinde, ergäbe sich ein ethisches Problem: „Wer Inzucht mit dem Argument eines erhöhten Risikos für Behinderungen verbieten will, betreibt menschenverachtende Eugenik und müsste konsequenterweise auch allen Menschen mit vererbbaren Nachteilen die Fortpflanzung verweigern.“

Paragraph als „Abbild religiöser Moralverstellungen“

Sie stellen allerdings heraus, dass sie diese nicht auf persönliche Fantasien, sondern auf weltanschauliche Gründe zurückführen. Der Paragraph sei jedenfalls „ein Abbild religiöser Moralvorstellungen und gesellschaftlichen Ekels“. Beides sei „kein Argument für eine Strafbarkeit“. Menschen würden sich ja obendrein nicht durch die Strafbarkeit, sondern durch moralisches Empfinden davon abhalten, mit ihren Geschwistern zu schlafen.

FDP-Jugend will auch „Vater“ und „Mutter“ im Recht tilgen

Es ist nicht die erste Wortmeldung aus dem Lager der FDP-Parteijugend in jüngerer Vergangenheit, die für Stirnrunzeln sorgt – mutmaßlich auch unter konservativer gesinnten Liberalen. Erst vor vier Wochen twitterte der neue Chef der Bremer Jungen Liberalen, Marcel Schröder, stolz darüber, dass man sich dafür einsetzen wolle, die Bezeichnungen „Mutter“ und „Vater“ im Familienrecht durch „Elternteil“ zu ersetzen und gleichzeitig eine Vielelternschaft für bis zu vier Personen zu ermöglichen.

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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