Nach Beschwerden der AfD hat der Bremer Staatsgerichtshof entschieden, die Wahl nicht wiederholen zu lassen.
Die AfD kann an der Bürgerschaftswahl in Bremen im Wahlbereich Bremen nicht teilnehmen.
Die beiden von der AfD eingereichten Listen für die Wahl zur Bürgerschaft wurden vom Wahlbereichsausschuss zurückgewiesen. Damit ist die AfD im Wahlbereich Bremen nicht zugelassen.