Vor zwei Jahren wurde in Deutschland angesichts der Coronapandemie eine Impfpflicht für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen beschlossen. Wer den Nachweis nicht erbringen konnte, wurde von der Arbeit freigestellt. Ein Anspruch auf Lohnnachzahlung besteht nicht, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.