bverwg

Gericht lehnt Revision ab: AfD bleibt vorerst „rechtsextremistischer Verdachtsfall“
Politik
17.9.2024

Gericht lehnt Revision ab: AfD bleibt vorerst „rechtsextremistischer Verdachtsfall“

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD weiterhin als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ einstufen darf. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Seite 1 von 1