gerhard vierfuß

„Wir werden dem Gericht die Fehler seiner Begründung vorhalten“
INTERVIEW
27.6.2020

„Wir werden dem Gericht die Fehler seiner Begründung vorhalten“

Der Bundesverfassungsschutz stuft die Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) mittlerweile als „gesichert rechtsextrem“ ein. Dagegen wollten sich die Identitären in einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin juristisch wehren. Doch das Gericht wies den Antrag zurück. Der Rechtsanwalt Gerhard Vierfuß vertritt die Identitären in ihrem Verfahren. Im Interview mit der Tagesstimme kritisiert er die Begründung des Gerichts und weist die Vorwürfe der Behörden zurück.
Gericht: Bezeichnung von Identitären als „rechtsextremistisch“ unzulässig
Gesellschaft
25.9.2019

Gericht: Bezeichnung von Identitären als „rechtsextremistisch“ unzulässig

Mit einer einstweiligen Anordnung entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass der Verfassungsschutz die Identitäre Bewegung (IBD) nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen darf.
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