Der Nationalrat hat eine umfassende Dienstrechtsnovelle beschlossen, die eine neue Definition des Geschlechtsbegriffs im Bundesgleichbehandlungsgesetz einführt. Dies stößt auf heftige Kritik.
Grundsätzlich sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Staat den Eltern das Sorgerecht für ihr Kind entziehen darf, wenn sie die Geschlechtsumwandlung ihres Kindes nicht anerkennen oder unterstützen.