In den letzten Tagen hat der sogenannte „Sylt-Hit“ für erhebliches mediales Aufsehen gesorgt. Der Vorfall, bei dem einige Jugendliche auf Sylt umstrittene Parolen zum beliebten Partyhit „L'amour toujours“ von Gigi D'Agostino gesungen haben, wird zur Staatsaffäre stilisiert. Es stellt sich die Frage, ob die „Remigrationshymne“ überhaupt strafbar ist und was dabei zu beachten ist. Das Bürgernetzwerk Ein Prozent hat dazu einen kleinen Leitfaden erstellt.