rechtsphilosophie

Eine richterliche Verbotsblaupause aus dem Jahre 1952
MEINUNG
von Marvin T. Neumann

Eine richterliche Verbotsblaupause aus dem Jahre 1952

Das ostdeutsche Wahljahr könnte die AfD in Landesregierungsverantwortung hieven. Entsprechend werden Verbotsrufe seitens des Establishments lauter. Wie würde so ein Verbot grundsätzlich begründet werden? Ein altes Urteil aus den frühen Tagen der Bundesrepublik gibt Hinweise.

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