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VfGH zu Personenstandsgesetz: „Drittes Geschlecht“ in Urkunden möglich
Gesellschaft
30.6.2018

VfGH zu Personenstandsgesetz: „Drittes Geschlecht“ in Urkunden möglich

Am Freitag fällte der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine vielbeachtete Entscheidung. Künftig wird es Personen möglich sein, im Personenstandsregister eine Geschlechtsidentität jenseits von „männlich“ oder „weiblich“ anzugeben. 
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