VfGH zu Personenstandsgesetz: „Drittes Geschlecht“ in Urkunden möglich
Am Freitag fällte der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine vielbeachtete Entscheidung. Künftig wird es Personen möglich sein, im Personenstandsregister eine Geschlechtsidentität jenseits von „männlich“ oder „weiblich“ anzugeben.