Schwarzfahren und Co: Immer mehr Ausländer erschleichen sich Leistungen
Die Zahl der Tatverdächtigen beim Erschleichen von Leistungen, etwa beim Schwarzfahren, ist seit Jahren rückläufig – der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen steigt jedoch kontinuierlich an.
In den letzten 20 Jahren ist der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger in vielen Deliktsbereichen deutlich angestiegen.
© IMAGO / Jochen TackBerlin. – Ein Blick auf die Entwicklung der Kriminalitätszahlen der letzten zwei Jahrzehnte hat bereits deutlich gemacht, dass der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen in Deutschland in verschiedenen Deliktsbereichen, wie zum Beispiel im Bereich der leichten Körperverletzung, deutlich angestiegen ist. Aber auch im Bereich des Erschleichens von Leistungen nach § 265a StGB ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen.
Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB), § 265a Erschleichen von Leistungen
„(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“
Höchststand an Tatverdächtigen im Jahr 2015
Die Zahl der registrierten Fälle in diesem Bereich ist im betrachteten Zeitraum stark angestiegen, erreichte im Jahr 2015 mit rund 279.000 Fällen ihren Höchststand und ist seitdem wieder rückläufig. Im Jahr 2024 wurden nur noch 144.348 Fälle registriert und damit sogar weniger als zu Beginn des Jahrhunderts mit 148.824 Fällen.
Auch die Gesamtzahl der Tatverdächtigen ist mit den Fallzahlen zunächst angestiegen und erreichte im Jahr 2015 mit 180.968 ihren Höchststand, danach ist die Zahl jedoch kontinuierlich gesunken. Während im Jahr 2000 noch 109.164 Tatverdächtige registriert wurden, waren es im Jahr 2024 nur noch 95.894. Bemerkenswert ist jedoch die Veränderung des demografischen Profils der Tatverdächtigen.
Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger
Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen hat im Laufe der Jahre deutlich zugenommen. Im Jahr 2000 machten sie 29,6 Prozent aller Tatverdächtigen aus. Im Jahr 2024 lag ihr Anteil bei 57,8 Prozent – ein relativer Anstieg um 71,5 Prozent. In absoluten Zahlen bedeutet dies: Im Jahr 2000 wurden 32.346 nichtdeutsche Tatverdächtige registriert, im Jahr 2024 waren es 55.468. Insbesondere zwischen 2013 und 2017 stiegen die Zahlen rasant an.
Die absolute Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen erreichte 2016 mit 75.403 Personen ihren Höchststand. Seither ist sie zwar rückläufig, ihr Anteil an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen bleibt jedoch hoch. Seit 2015 liegt der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen stets über 40 Prozent.
Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB
Anteil deutscher und nichtdeutscher Tatverdächtiger 2024 in absoluten Zahlen