AfD-Landrat Sesselmann wehrt sich: Neutralitätsregeln nur für seine Partei?

Das Thüringer Innenministerium hat ein Disziplinarverfahren gegen den AfD-Landrat Robert Sesselmann eingeleitet, nachdem er in einem Video zur Wahl seiner Partei aufgerufen hatte. Der Vorfall wird wegen eines möglichen Verstoßes gegen die parteipolitische Neutralität von Amtsträgern geprüft.

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AfD-Landrat Sesselmann wehrt sich: Neutralitätsregeln nur für seine Partei?

Robert Sesselmann weist die Vorwürfe des Ministeriums zurück.

© IMAGO / Sven Simon

Erfurt. – Das Thüringer Innenministerium hat disziplinarrechtliche Schritte gegen den Sonneberger Landrat Robert Sesselmann eingeleitet. Grund ist ein kürzlich veröffentlichtes Video, in dem der AfD-Politiker zur Wahl seiner Partei aufruft. Das Ministerium kündigte eine umfassende rechtliche Prüfung des Vorfalls an.

In dem Video empfiehlt Sesselmann den Wählern, bei der bevorstehenden Landtagswahl in Thüringen für die AfD und ihren Kandidaten Jürgen Treutler zu stimmen. Diese Aussage verstößt nach Auffassung des Ministeriums gegen das Gebot der parteipolitischen Neutralität, das für Landräte gilt.

Neutralität nur für AfD-Politiker wichtig?

Sesselmann, der als einziger AfD-Landrat in Deutschland eine Sonderstellung einnimmt, weist die Vorwürfe zurück. In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der Tageszeitung Freies Wort betonte er, dass sich auch Mandatsträger anderer Parteien im Vorfeld von Wahlen äußerten, ohne dafür sanktioniert zu werden. „Es gibt immer wieder Fälle, in denen sich Amtsträger anderer Parteien im Vorfeld von Wahlen öffentlich äußern und gegen AfD-Kandidaten hetzen“, so Sesselmann.

Der Fall wird nun vom Thüringer Landesverwaltungsamt geprüft. In Thüringen finden am 1. September Landtagswahlen statt.

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