Bundesverwaltungsgericht erlaubt Rückführungen nach Griechenland
Laut Bundesverwaltungsgericht droht Asylsuchenden in Griechenland keine unmenschliche Behandlung. Sie können deshalb aus Deutschland dorthin zurückgeführt werden.
Deutschland darf Asylbewerber nach Griechenland zurückführen, entschied das Bundesverwaltungsgericht. (Symbolbild)
© Foto von Ryuno auf UnsplashLeipzig. – Alleinstehenden, gesunden und arbeitsfähigen Asylsuchenden droht bei einer Rückkehr nach Griechenland keine Situation, die gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Nach Einschätzung des Gerichts müssen die Betroffenen nicht mit einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung rechnen. Damit können entsprechende Asylanträge in Deutschland künftig als unzulässig abgelehnt werden.
Zwei Fälle als Vorlage
Geklagt hatten zwei Männer, ein 34-Jähriger aus dem Gazastreifen und ein 32-Jähriger somalischer Staatsangehöriger. Beide waren in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt worden und hatten in Deutschland erneut Asyl beantragt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte ihre Anträge ab und sprach Abschiebungen nach Griechenland aus. Ihre Klagen dagegen blieben in den Vorinstanzen erfolglos. Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies ihre Berufungen zurück. Es sei nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass ihnen in Griechenland eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohe.
Die Revisionsverfahren waren vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof als Revisionen in der Sache zugelassen worden, weil es abweichende Einschätzungen anderer Obergerichte zur Situation in Griechenland gab. Auch das Bundesverwaltungsgericht konnte in der Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs keine Fehler erkennen. Die Beurteilung beruhe auf aktuellem Erkenntnisstand und sei im Wesentlichen zutreffend.
Zugang zu Grundversorgung möglich
Zwar gebe es in Griechenland nach der Rückkehr zunächst Einschränkungen, insbesondere durch bürokratische Hürden beim Zugang zu Hilfsprogrammen wie dem Übergangsprogramm, dem Integrationsprogramm Helios+ oder dem staatlichen Grundeinkommen. Es sei jedoch davon auszugehen, dass die Betroffenen zumindest vorübergehend in Notunterkünften oder kommunal betriebenen Einrichtungen untergebracht werden könnten. Dort würden Hilfsorganisationen auch für eine sanitäre Grundversorgung sorgen.
Der Lebensunterhalt könne zumindest anfänglich durch Erwerbstätigkeit in der Schattenwirtschaft gesichert werden, ergänzt durch mögliche Unterstützungsleistungen. Zudem sei eine medizinische Not- und Erstversorgung gewährleistet.