Im Streit um das neue Antidiskriminierungsgesetz in Berlin hatte Innenminister Seehofer zuvor noch erklärt, er wolle Bundespolizisten keiner „Diskriminierung“ aussetzen.
Das neu verabschiedete Gesetz ermöglicht Diskriminierungsopfern Schadenersatzklagen gegen das Land Berlin. Kritiker befürchten jedoch vor allem eine mögliche Beweislastumkehr.