Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die AfD hat keinen automatischen Anspruch auf Ausschussvorsitze im Bundestag. Was heißt das für die parlamentarische Arbeit?
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD gegen die Ablehnung ihrer Kandidaten für Ausschussvorsitze im Bundestag abgelehnt. Die Partei kritisiert die Entscheidung scharf.