Die IGGÖ scheitert vor dem OGH mit dem Versuch, einer Mieterin die Wohnung wegen Eigenbedarfs und „islamwidrigen Verhaltens“ zu kündigen. Der OGH erkannte keinen dringenden Eigenbedarf und wies die Kündigung ab.
Eine Rentnerin aus Berlin muss nach 37 Jahren aus ihrer Wohnung ausziehen. Der Grund: Ihr Vermieter hat Eigenbedarf für seinen grünen Sohn angemeldet.