Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Einreisesperre gegen einen Iraner rechtswidrig ist. Seine Bleibeinteressen seien trotz der Ausweisung zu berücksichtigen.
Der österreichische Aktivist und Autor Martin Sellner sieht sich in Deutschland mit Absagen und Störungen seiner Lesungen konfrontiert. Dagegen will er nun vorgehen.