Wegen diskriminierender Äußerungen im Pokalspiel gegen die SSG Ulm ist der Trainer des FC Blaubeuren, Darko Tomic, hart bestraft worden. Neben einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro erhält er ein Innenraumverbot bis zum Jahresende.
Ein 62-jähriger Mann aus Bayern ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden, weil er die Grünen auf Facebook mit den Nationalsozialisten verglichen hatte. Das Amtsgericht Kulmbach kritisierte, der Vergleich könne die Bevölkerung aufstacheln und zu Gewalt gegen Parteimitglieder aufrufen.
Nachdem die Grünen-Politikerin Olga Voglauer fälschlicherweise behauptet hatte, der Aktivist Martin Sellner habe den Hitlergruß gezeigt, musste sie ihre Aussage widerrufen und die Kosten des Verfahrens tragen. Den Widerruf auf X verzögerte sie jedoch, angeblich weil ihr Laptop kaputt war.
Ein Instagram-Post führte zur Verurteilung von Laila K. wegen Aufrufs zu Straftaten. Der Prozess stieß auf großes öffentliches Interesse.
Die belgische Regierung reagiert scharf auf die Ankündigung Ungarns, Migranten mit Bussen nach Brüssel zu bringen. Staatssekretärin de Moor bezeichnet den Plan als „inakzeptabel“.
Tausende Menschen haben in São Paulo gegen das Verbot des sozialen Netzwerks X durch Richter de Moraes protestiert. Die Demonstranten fordern die Aufhebung des Verbots und ein Amtsenthebungsverfahren gegen de Moraes.
Ein 42-jähriger Mann ist in Erkelenz wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden. Grund waren Beiträge in Sozialen Netzwerken, in denen er das Handeln der Grünen mit dem Nationalsozialismus verglich.
Ende 2021 hatte ein damals noch aktiver Bundeswehrsoldat den Befehl, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, aus gesundheitlichen Gründen verweigert. Er wurde vom Amtsgericht wegen Gehorsamsverweigerung verurteilt und befindet sich nun in Haft.
Der Strafprozess gegen den Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist am Montag in Halle fortgesetzt worden. Dabei lehnte die Kammer des Landgerichts zahlreiche Beweisanträge der Verteidigung ab. Für Aufregung sorgte jedoch eine Forderung der Staatsanwaltschaft.
In den letzten Tagen hat der sogenannte „Sylt-Hit“ für erhebliches mediales Aufsehen gesorgt. Der Vorfall, bei dem einige Jugendliche auf Sylt umstrittene Parolen zum beliebten Partyhit „L'amour toujours“ von Gigi D'Agostino gesungen haben, wird zur Staatsaffäre stilisiert. Es stellt sich die Frage, ob die „Remigrationshymne“ überhaupt strafbar ist und was dabei zu beachten ist. Das Bürgernetzwerk Ein Prozent hat dazu einen kleinen Leitfaden erstellt.