Urteil: ÖVP-Sprecher Mahrer muss „unwahre Behauptung“ widerrufen
ÖVP-Sicherheitssprecher Karl Mahrer muss seine Vorwürfe gegen Peter Pilz (Liste Jetzt), Hans-Jörg Jenewein (FPÖ) und Helmut Brandstätter (Neos) öffentlich auf einer Pressekonferenz widerrufen. Das entschied das Handelsgericht Wien in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil.