In Mecklenburg-Vorpommern sorgt eine Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion für Aufregung. Die AfD-Fraktion kritisiert die Landesregierung scharf, weil sie keine detaillierten Angaben zu 83 ausreisepflichtigen Afghanen und Syrern macht.
Ein Somalier, der 2019 als Asylbewerber abgelehnt, dann aber wegen mehrerer Straftaten inhaftiert wurde und als Intensivtäter gilt, darf nun per Gerichtsbeschluss gegen den Widerstand der Behörde in eine Obdachlosenunterkunft ziehen.