Der Rechtsstreit zwischen Beatrix von Storch und dem linken Recherchenetzwerk Correctiv um die Bezeichnung ihrer Recherchen als „dreckige Correctiv-Lüge“ ist noch nicht beendet.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Abschiebung eines 2016 als Flüchtling anerkannten und später wegen schwerer Straftaten verurteilten islamistischen Gefährders in den Irak als rechtmäßig bestätigt.