„Geheimtreffen“: So will Correctiv eine juristische Entscheidung hinauszögern
Der Rechtsstreit zwischen Beatrix von Storch und dem linken Recherchenetzwerk Correctiv um die Bezeichnung ihrer Recherchen als „dreckige Correctiv-Lüge“ ist noch nicht beendet.
Die Correctiv-Recherch zum „Geheimtreffen“ in Potsdam wurde seit der Veröffentlichung weitgehend widerlegt.
© IMAGO / imagebrokerBerlin. – Im Rechtsstreit zwischen der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch und dem linken Recherchenetzwerk Correctiv gibt es neue Entwicklungen. Nachdem das Landgericht Berlin der AfD-Bundestagsabgeordneten im Dezember 2024 in erster Instanz Recht gegeben und ihr damit erlaubt hatte, die Berichte über das „Geheimtreffen“ rechter Akteure als „dreckige Correctiv-Lüge“ zu bezeichnen, legte das Netzwerk Berufung ein.
Das Berliner Kammergericht riet Correctiv jedoch bereits am 29. Januar dieses Jahres davon ab, die Berufung weiter zu verfolgen, da die Erfolgsaussichten gering seien. Eine Frist zur Rücknahme wurde bis zum 14. Februar gesetzt. Statt die Berufung zurückzuziehen, beantragte Correctiv jedoch eine Fristverlängerung, die bis zum 26. Februar gewährt wurde – also bis nach der Bundestagswahl.
Entscheidung nach Bundestagswahl erwartet
„Correctiv will die Entscheidung auf nach der Bundestagswahl verschieben“, erklärt Christian Wirth, der von Storch in der Sache vertritt, in einer gemeinsamen Videobotschaft. Die Entscheidung des Kammergerichts soll nun erst nach dem wichtigen Wahltag fallen. Wirth spekuliert, dass Correctiv die Berufung zurückzieht, wenn die Wahl vorbei ist.
In jedem Fall sei das Urteil in erster Instanz bereits ein klarer Rückschlag für Correctiv, so Wirth. „Entweder sie ziehen die Berufung zurück, oder das Kammergericht wird sie als Berufungsinstanz zurückweisen. In jedem Fall wird feststehen, dass Correctiv gelogen hat“, erklärte der Anwalt.
„Politischer Meinungskampf“ statt Journalismus
Beatrix von Storch hatte nach der ersten juristischen Niederlage von Correctiv betont, dass das Netzwerk mit seiner Berichterstattung über das Treffen in Potsdam über das Ziel hinausgeschossen sei. „Es ist eine Schande, dass Correctiv sich erdreistet, mich wegen dieses einen Wortes aus einer Wahlkampfrede vor das Gericht zu zerren“, so von Storch. Wirth hatte kritisiert, dass Correctiv sich nicht wie ein unabhängiges Medium verhalte, sondern sich „auf die Ebene des politischen Meinungskampfes“ begeben habe. Dies sei auch vom Gericht anerkannt worden. „Wer sich in diesen Kampf begibt, muss auch ein bisschen härtere Aussagen ertragen. Das ist im Rahmen der Meinungsfreiheit gedeckt“, erklärte Wirth.
Die „dreckige Correctiv-Lüge“ und ihre Folgen
Anfang 2024 hatte Correctiv mit Berichten über ein „Geheimtreffen“ im Herbst 2023 in Potsdam, bei dem angeblich Pläne zur Deportation von Ausländern und sogar deutschen Staatsbürgern diskutiert worden sein sollen, für Aufsehen gesorgt. Inzwischen wurde die Recherche größtenteils widerlegt, und Correctiv sah sich bereits mehreren juristischen Niederlagen gegenüber.