Der Bundesgerichtshof rechtfertigt das Debanking von Rechten mit der Vertragsfreiheit der Banken. In vielen anderen Bereichen verbietet der Gesetzgeber jedoch Diskriminierung als Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. In Teil 2 dieser Recherche analysiert FREILICH diese rechtlichen Widersprüche und die Schwierigkeit, eine politische Antwort auf das Debanking-Problem zu finden. Teil 1 dieser Analyse finden Sie hier.