Rechtsanwalt Roscher-Meinel zu § 130 StGB-Ausweitung: „Ein bisschen wie im Kriegsrecht“
Der Volksverhetzungsparagraf § 130 StGB wurde in einem Schnellverfahren erweitert. Nun soll auch das „gröbliche Verharmlosen“ von Kriegsverbrechen strafrechtlich verfolgt werden. Die Konsequenzen sind laut dem Rechtsanwalt Markus Roscher-Meinel für die Meinungsfreiheit und den politischen Diskurs problematisch.