Wegen Hassrede: Facebook löschte Unterstützungsaufruf für „Erklärung 2018“
Erneut regt sich Kritik an als Zensur empfundenen Maßnahmen des sozialen Netzwerks Facebook. Diesmal wurde ein Beitrag mit dem Inhalt der „Erklärung 2018“ gelöscht.
Wie das Portal JouWatch am Freitag berichtet, handelt es sich dabei erneut um den Vorwurf der „Hassrede“. Unter diesem Gesichtspunkt kam es in den vergangenen Wochen verstärkt zur Löschung einwanderungskritischer und patriotischer Beiträge und Seiten. Bereits Ende Mai verschwanden deshalb etwa sämtliche deutschen und österreichischen Präsenzen der Identitären Bewegung von der Plattform – Die Tagesstimme berichtete. Diesmal beanstandeten die Offiziellen des Portals den Beitrag eines Nutzers, welcher mit dem Inhalt der „Erklärung 2018“ warb.
Ende der „illegalen Masseneinwanderung“ gefordert
Dabei handelt es sich um eine Initiative, welche von der einstiegen DDR-Bürgerrechtlerin und früheren Grünen- und CDU-Abgeordneten Vera Lengsfeld ins Leben gerufen wurde. Ziel der Bewegung ist ein Ende der „illegalen Masseneinwanderung“ sowie eine „intellektuelle Debatte zum Thema Einwanderung“, wie Lengsfeld im Tagesstimme–Interview im März angab. Manche Unterstützer der Erklärung sahen sich aufgrund ihrer Unterschrift für den Vorstoß im Mittelpunkt öffentlicher Kritik.
Das ursprünglich von einer Gruppe von namhaften Professoren, Künstlern und Wissenschaftlern unterstützte Anliegen konnte in der freien Unterstützungsphase mehr als 165.000 Unterschriften hinter sich vereinen. Im Mai übergab man diese dem Bundestag. Ebenfalls nahm man die Hürde von 50.000 Unterstützern für die anschließende Online-Petition innerhalb eines Monats problemlos. Daraus ergab sich ein Rechtsanspruch für eine Anhörung vor dem Petitionsausschuß des Bundestags, die Initiatoren plädierten kürzlich für eine baldige Anhörung.
Anwalt Steinhöfel: „Ideologische Bankrotterklärung“
Ans Tageslicht geriet die Löschung durch die Enthüllung eine Seite von Joachim Steinhöfel. Der Blogger und Anwalt betreibt ein Portal, auf welchem er seiner Meinung nach zu Unrecht ausgefallene Facebook-Urteile zur Löschung von Beiträgen dokumentiert. Nutzer können dabei ihre entsprechenden Erlebnisse einsenden, sofern diese den deutschen Gesetzesrahmen nicht übertreten, kommen sie auch zur Veröffentlichung.
Steinhöfels Ansicht zufolge verletzt das Unternehmen mit den jüngsten Löschungswellen die „Rechte und Grundrechte“ der Nutzer. Dass es nun auch die von einer breiten Öffentlichkeit unterstützte Erklärung 2018 betrifft, sei jedenfalls „justiziabel“ und für den US-Riesen eine „weitere ideologische Bankrotterklärung“.