Coronahilfen: Bayern fordert über eine Milliarde Euro zurück
Eigentlich hieß es, dass die Coronahilfen in Bayern nicht zurückgezahlt werden müssen. Inzwischen belaufen sich die Rückforderungen aber bereits auf über eine Milliarde Euro.
Die AfD hat den bayerischen Wirtschaftsminister Aiwanger (Freie Wähler) wegen der Rückzahlungsforderungen scharf kritisiert.
© IMAGO / Rolf PossMünchen. – Mehr als 1,1 Milliarden Euro – so hoch ist die Summe der Rückforderungen, die Unternehmen und Selbstständige in Bayern im Zusammenhang mit der Coronaförderung bisher leisten mussten oder noch leisten müssen. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage des AfD-Abgeordneten Johannes Meier im Bayerischen Landtag hervor. Besonders brisant: Noch im Jahr 2021 hatte das bayerische Wirtschaftsministerium erklärt, dass „kein allgemeines Rückmeldeverfahren durchgeführt“ werde.
Soforthilfe mit über 750 Millionen Euro betroffen
Der mit Abstand größte Rückzahlungsposten ist die Coronasoforthilfe mit rund 758 Millionen Euro. Auch bei den Corona-Wirtschaftshilfen, die Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen sowie Härtefallhilfen umfassen, wurden nach Angaben des bayerischen Wirtschaftsministeriums bislang rund 373 Millionen Euro zurückgefordert. Weitere Programme betrafen Soloselbstständige und Kulturschaffende:
Soloselbstständigen-Programm: rund 4,8 Millionen Euro
Spielstätten- und Veranstalterprogramm: rund 4,7 Millionen Euro
Künstlerhilfsprogramm: 946.000 Euro
Stipendienprogramm „Junge Kunst und neue Wege“: 67.000 Euro
AfD: Wortbruch der Staatsregierung
„Hubert Aiwanger hat den Mittelstand verraten. 2021 wurde den Unternehmern hoch und heilig versprochen, dass es keine Rückforderungen geben werde – heute werden sie mit über einer Milliarde Euro zur Kasse gebeten“, so der bayerische AfD-Abgeordente Johannes Meier. Er wirft der Staatsregierung einen „eklatanten Wortbruch“ und eine „bewusste Ausblutung unserer Leistungsträger“ vor.
Er verstehe nicht, warum die Staatsregierung die bereits ausgezahlten Hilfen und die ausstehenden Rückforderungen nicht einfach aus dem Haushalt begleiche, so Meier weiter. „Das wäre eine echte und faire Entlastung für unsere Betriebe.“ Stattdessen werde an den Rückforderungen festgehalten, während „gleichzeitig Milliarden für Asylforderer, Klimaexperimente und die Energiewende ausgegeben werden“. Das sei eine „politische Bankrotterklärung“ und eine „Schande“ für Bayern. Die AfD-Fraktion fordert daher „die sofortige und vollständige Rücknahme aller Rückforderungsbescheide“.
Rückmeldeverfahren trotz gegenteiliger Aussagen
Noch im Februar 2021 hatte das Bayerische Wirtschaftsministerium erklärt, dass es sich bei der Corona-Soforthilfe um eine Billigkeitsleistung handele, für die kein generelles Rückmeldeverfahren vorgesehen sei. Vielmehr seien die Verfahren für die Verwaltung „grundsätzlich abgeschlossen“.
Heute sieht die Praxis anders aus: Aufgrund von Unsicherheiten bei der Prognose des Liquiditätsengpasses hätten viele Antragsteller mehr Unterstützung erhalten, als zur Deckung ihres Bedarfs notwendig gewesen wäre. Um eine Überkompensation zu vermeiden, wurde nach Angaben des Ministeriums ein „zweistufiges Rückmeldeverfahren“ eingeführt.
Dimension der Rückforderungen bleibt offen
Die Höhe der noch zu erwartenden Rückforderungen kann nach Angaben der Staatsregierung derzeit nicht beziffert werden. Insbesondere bei den Corona-Wirtschaftsförderungen seien noch viele Endabrechnungen offen. Unterdessen sei inzwischen auch der Wirtschaftsausschuss des Landtags mit zahlreichen Anfragen überlastet, heißt es in einer Pressemitteilung der AfD. Unternehmer wüssten angesichts der Rückforderungen oft nicht mehr weiter.