Deutschland: Steuermillionen für Projekte gegen ‚Hassrede‘ im Netz

Vorwurf „Hassrede“: Den Kampf gegen vermeintlich aufhetzerische Botschaften im Netz lässt sich die Bundesregierung einiges kosten.
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Deutschland: Steuermillionen für Projekte gegen ‚Hassrede‘ im Netz

Symbolbild: Pxhere [CC0]

Vorwurf „Hassrede“: Den Kampf gegen vermeintlich aufhetzerische Botschaften im Netz lässt sich die Bundesregierung einiges kosten.

Berlin. Wie die Junge Freiheit am Donnerstag berichtet, finanzierte die Bundesregierung alleine im Jahr 2017 nicht weniger als 34 Projekte, welche sich für die Bekämpfung angeblicher Hassrede einsetzen. Insgesamt gab es Förderungen aus öffentlicher Hand um etwa 14 Millionen Euro.

Mehr als 14 Millionen für Kampf gegen „Hassrede“

Wichtigster Empfänger war demnach die LPR-Gesellschaft für Jugendschutz, welche unter anderem auch die Seite Jugendschutz.net betreibt mit 4.111.772 Euro. Dies geht aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor. Unter den Hauptempfängern befindet sich auch die umstrittene Amadeu-Antonio-Stiftung mit 303.333 Euro und das „Netzwerk für Demokratie und Courage“ mit 358.795 Euro.

Immerhin 281.000 gab es für die Projektschiene „No Hate Speech“ des Interessensverbandes Neue deutsche Medienmacher, welcher Journalisten mit Migrationshintergrund fördert. Mehrere hundertausend Euro flossen demnach auch über die Bundeszentrale für politische Bildung an mehrere Initiativen, für 24 Projekte. Auch hier gehörte die linksradikale Amadeu-Antonio-Stiftung zu den Begünstigten, und zwar für ihr Projekt „Tweet up – Vernetzt, verhetzt, gewählt“.

Regierung: „weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf“

Trotz der hohe Geldmittel im Kampf gegen „Hassrede“ im Netz möchte die Bundesregierung weiter auf diesem Gebiet investieren. Man sieht offenbar „weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf“. Dies sei das Ergebnis eines Monitorings der Plattform jugendschutz.net zur Löschpraxis in sozialen Netzwerken.

Das Ergebnis der Erhebung im Jänner und Februar 2017 sei, dass „Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern gegen Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte“ weiterhin „nicht unverzüglich und ausreichend“ zur Bearbeitung kämen. Das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zwingt Betreiber von Online-Netzwerken bereits derzeit zur Löschung von solcher Inhalte – unter Androhung empfindlicher Strafen.

Soziale Netzwerke: Großzügige Auslegung von „Hassrede“

Die Debatte rund um angebliche Hassrede polarisiert dennoch zusehends. Denn bei ihrer Einstufung, was dabei mitgemeint wird, orientieren sich soziale Netzwerke nicht an gesetzlichen Vorgaben. So blieben etwa auf Facebook sämtliche Seiten auch der österreichischen Identitären gesperrt – obwohl deren Akteure einige Monate später in einem Mammutprozess just vom Vorwurf der Verhetzung rechtskräftige Freisprüche errangen.

Immer wieder verschärfen gerade soziale Netzwerke ihre Bedingungen, welche Meinungsäußerungen als „Hassrede“ gelten. Die seit Montag gültigen neuen YouTube-Richtlinien ziehen etwa bereits Kritik an Personen wegen deren Aufenthaltsstatus in jene Grauzone, aufgrund derer Beiträge und Benutzerkonten gelöscht werden können.

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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