Hessen: AfD will Mandatsverteilung vor Staatsgerichtshof anfechten

Die AfD hat eine Beschwerde beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen eingebracht, weil sie der Ansicht ist, dass das Wahlgesetz nicht richtig angewandt wurde – und zwar zu ihren Ungunsten.
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Hessen: AfD will Mandatsverteilung vor Staatsgerichtshof anfechten

Symbolbild: © WiesbAdler via Wikimedia Commons [copyrighted free use]

Die AfD hat eine Beschwerde beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen eingebracht, weil sie der Ansicht ist, dass das Wahlgesetz nicht richtig angewandt wurde – und zwar zu ihren Ungunsten.

Wiesbaden. – Die AfD Hessen veröffentlichte am Dienstag ein Video, welches den Umstand und ihr rechtliches Begehr erläutert. Die patriotische Partei verficht die Rechtsmeinung, wonach die CDU-Überhangsmandate nicht ausreichend durch Ausgleichsmandate abgegolten wurde und der hessische Landtag somit eigentlich einen Sitz zu wenig hat.

Gagel: Bevölkerung hat das Recht auf Aufklärung

Der Abgeordnete Klaus Gagel zieht aufgrund dieser möglichen Ungereimtheiten nun vor das Verfassungsgericht des Landes. In einer Pressemitteilung der AfD-Fraktion im hessischen Landtag, welche der Tagesstimme vorliegt, will man den Menschen den Schritt verständlich machen. Die Bevölkerung habe „das Recht, über solche Vorgänge umfassend informiert zu werden“. Das neue Video trage „ein Stück weit zur Aufklärung bei und wird das Interesse der Bevölkerung an politischen Vorgängen allgemein stärken“, so Gagel.

Schwarz-grüne Mehrheit am seidenen Faden

Normalerweise würde es sich bei den Rechenspielen um eine recht akademische Frage handeln. Allerdings besitzt die schwarz-grüne Koalition in Hessen nur eine hauchdünne parlamentarische Mehrheit. Nur ein Sitz – 69 zu 68 – sichert diese derzeit ab. Rein nach den Landesstimmen stünde diese Verteilung sogar bei 55 zu 55 – also einem Patt. Nur durch die Vergrößerung des Plenums auf 137 Sitze konnte dieses gebrochen werden, sämtliche Mandatsansprüche entsprachen der kaufmännischen Rundung.

Vor diesem Hintergrund glaubt die AfD trotzdem, dass der Ausgleich nicht proportional stattfand. Denn wäre dies geschehen, müsste der Landtag nämlich 137,74 Sitze – entsprechend gerundet also 138 Abgeordnete – beinhalten. Bei der weiteren Verteilung dieser Ausgleichsmandate wäre die AfD jene Partei, welche aufgrund der höchsten Nachkommazahl (19,37 – real derzeit 19), vom größeren Landtag profitieren würde. Auch die Mehrheiten wären somit wieder im Verhältnis ausgeglichen.

Auch SPD mit unklarem Gesetz unzufrieden

Die AfD hatte mit dieser Ansicht bereits das Wahlprüfungsgericht des Landes konfrontiert – war dort aber im Dezember abgeblitzt. Dort verfocht die Behörde den Standpunkt, dass die Mandatsverteilung rechtmäßig war. Es sei nicht seine Aufgabe, die Klarheit des Gesetzestextes zu bewerten. Auch Pannen bei der Stimmenauszählung erachtete das von je einem Abgeordneten von CDU, Grünen und SPD sowie zwei Richtern besetzte Gremium für zu unerheblich, um die Mandatsverteilung zu ändern.

Neben der AfD äußerte vor Jahresende auch die SPD ihre Bedenken bezüglich der Unklarheiten im Gesetzestext. Deren parlamentarischer Geschäftsführer empfahl damals eine Änderung hin zu deutlicheren Bestimmungen, nahm die Provision in Rheinland-Pfalz als Beispiel. Auch für die Genossen hätte eine andere Verteilung die Ausgangslage geändert. Immerhin sondierten sie nach der Wahl mit FDP und Grünen für eine Ampelkoalition, ehe sich Letztere wieder mit der Union zusammentaten.

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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