Ibiza-Video: Strache und „Süddeutsche“ streiten um neue Passagen
Das „Team HC Strache“ sieht Ex-FPÖ-Chef Strache entlastet und will nun vor Gericht ziehen. Die „Süddeutsche Zeitung“ wehrt sich gegen die Kritik an ihrer Berichterstattung.
Wien. – Am vergangenen Freitag wurden neue Teile aus dem Ibiza-Video als Transkript veröffentlicht. Seither diskutiert die politische Öffentlichkeit über den Inhalt und ob die Passagen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache entlasten.
Strache: „Ich will nicht angreifbar sein“
Aus den neuen Textstellen, die aus dem Akt der Staatsanwaltschaft stammen, ist ersichtlich, wie Strache immer wieder betonte, stets im legalen Rahmen agieren zu wollen. „Mit jedem anderen Scheiß machst du dich angreifbar und ich will nicht angreifbar sein. Ich will ruhig schlafen. Ich will in der Früh aufstehen und sagen: Ich bin sauber“, sagte Strache beispielsweise im Gespräch auf Ibiza.
Straches Anwalt Mag. Johann Pauer erklärte noch am Freitag zu den neu aufgetauchten Passagen: „Festzuhalten ist, dass bisher nur ein kleiner Teil des Ibiza-Videos transkribiert worden ist. Die noch zu erwartende, weitreichendere Transkription wird deutlicher aufzeigen, dass die Auswahl der veröffentlichten Passagen bewusst nachteilig für Heinz-Christian Strache erfolgten.“
„Team HC Strache“ will vor Gericht ziehen
Am Sonntag forderte „Team HC Strache“-Generalsekretär Christian Höbart deshalb sogar dienstrechtliche Konsequenzen für die beiden Journalisten der „Süddeutschen Zeitung“ und des „Spiegel“, die mit der Veröffentlichung des Videos damals die „Ibiza-Affäre“ ins Rollen gebracht hatten. Die beiden hätten das Video „manipulativ“ zusammengeschnitten und dadurch versucht, „vorsätzlich ein komplett falsches Bild“ von Strache zu zeichnen. „Sämtliche Passagen, in denen der ehemaligen Vizekanzler Strache dutzendfach an Legalität, Rechtsstaatlichkeit, Geradlinigkeit und Sauberkeit festhält, wurden bekanntermaßen weggelassen. Die Öffentlichkeit ist also absichtlich getäuscht worden – und das mit den bekannt dramatischen Folgen“, so Höbart in einer Aussendung. Den „Fake-News-Journalisten“ sei es darum gegangen, Strache „auf allen Ebenen zu diskreditieren, zum Rücktritt als Vizekanzler zu zwingen, zu diffamieren, zu verleumden sowie politisch und persönlich zu vernichten“.
„Ich hoffe, die Arbeitgeber reagieren und setzen mit dienstrechtlichen Konsequenzen für diese Fake-News-Journalisten ein Zeichen für die Demokratie und damit für den Vortrieb des Qualitätsjournalismus im Allgemeinen“, erklärte Höbart. „Wir jedenfalls werden in dieser Causa nicht nur die Gerichte bemühen, sondern in diesem Zusammenhang auch den Presserat einschalten.“
„Süddeutsche“ weist Kritik zurück
Die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) wehrte sich umgehend gegen die Vorwürfe und betonte, die „angeblich neu aufgetauchten Aussagen“ seien „alles andere als neu und auch nicht entlastend“. Man habe auf diese Aussagen in der Berichterstattung „von Anfang an konsequent und wiederholt hingewiesen“. Strache habe während des Treffens mit der vermeintlichen Oligarchin mehrfach betont, dass er nichts Illegales tun werde und alles „legal“ und „rechtskonform“ ablaufen müsse. „Ähnliche Aussagen Straches finden sich an verschiedenen Stellen des mehrstündigen Ibiza-Videos in unterschiedlichen Formulierungen. Die SZ hat nicht jede dieser Formulierungen wörtlich zitiert, sondern diese zusammengefasst und inhaltlich wiedergegeben – alleine am ersten Tag in sechs verschiedenen Texten“, teilte ein Vertreter der Zeitung mit.
Die SZ wies außerdem darauf hin, dass Strache der vermeintlichen russischen Oligarchin im Falle einer Regierungsbeteiligung der FPÖ konkrete Gegenleistungen dafür in Aussicht gestellt habe, dass diese ein paar hundert Millionen Euro in Österreich investiere und seinen Wahlkampf unterstütze. „Zudem zeigte sich Strache bereit, fragwürdige Spenden aus Russland anzunehmen, die verdeckt und somit offensichtlich illegal fließen sollten, und verhandelte insgesamt mehr als sechs Stunden lang mit einer Frau, die ihn bestechen wollte.“
Darüber hinaus erklärte die SZ in ihrer Stellungnahme, dass man bei der Veröffentlichung des Videos auf Ausschnitte beschränkt habe, die politisch bedeutsam und von überragendem öffentlichen Interesse seien: „Dieses öffentliche Interesse ist in Deutschland Voraussetzung dafür, dass Video- und Tonaufnahmen, die ohne Wissen der Beteiligten erstellt worden sind, publik gemacht werden dürfen. Das Video in seiner vollen Länge hätte die ‚SZ‘ demnach nicht veröffentlichen dürfen.“