Regierung rudert nach Kritik an der UG-Novelle zurück

Nach der teils heftigen Kritik an der Novelle des Universitätsgesetzes kommen nun doch weniger Änderungen als zu Beginn geplant. Ein Überblick.
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Regierung rudert nach Kritik an der UG-Novelle zurück

By Karl Wilfing from Poysdorf, Österreich (Wohnbau-Symposium) [CC BY-SA 2.0], via Wikimedia Commons

Nach der teils heftigen Kritik an der Novelle des Universitätsgesetzes kommen nun doch weniger Änderungen als zu Beginn geplant. Ein Überblick.

Statt der bisher geplanten 24 ECTS innerhalb der ersten zwei Jahre kommt nur doch nur eine Hürde von 16 ECTS innerhalb derselben Zeit. Dies hat zwar für den Vollzeitstudenten kaum Auswirkungen, jedoch erleichtert dies vor allem für berufsbegleitende Studenten oder Studenten mit Kindern den Einstieg ins Studium. Die bisher zehnjährige Sperre bei Nichtbestehen der 16 ECTS wird auf zwei Jahre verkürzt. In Kraft treten diese neuen Regelungen ab dem Wintersemester 2022/2023.

Kettenverträge bleiben

Die neu eingeführte Höchstdauer der befristeten Verträge soll laut Minister Faßmann dazu führen, dass die jungen Wissenschaftler schneller in einen unbefristeten Vertrag kommen. Die Realität wird – wie vielfach kritisiert – wohl so ausschauen, dass diese nach acht Jahren die Universität verlassen werden und bei einer anderen Hochschule befristete Verträge bekommen werden. Dies führt nicht nur zu einem enormen Druck bei jungen Wissenschaftlern, sondern macht den Einstieg in die Wissenschaft noch schwerer.

Aber auch bei der Entmachtung des Senats ist die Regierung zurückgerudert. Dieser sollte ursprünglich kein Mitspracherecht bei der Wiederbestellung des Rektors mehr haben, wodurch der Universitätsrat, welcher von der Regierung bestellt wird, mehr Macht bekommen sollte. Nun sind der Senat und der Universitätsrat gleich stimmberechtigt. Das Rektorat bekommt die Möglichkeit, Änderungen in den Curricula vorzuschlagen. Dies scheint auf den ersten Blick nicht durchdacht. Das Rektorat ist an den meisten Universitäten weit weg vom Geschehen in den Fakultäten und Studiengängen, wodurch es auch wenig Einblick in die tägliche Arbeit hat und somit schlecht beurteilen kann, welche Änderungen wirklich sinnvoll sind.

Keine Verjährung bei der Erschleichung von Leistungen

Wie der Fall der ehemaligen ÖVP-Arbeitsministerin Aschbacher gezeigt hat, ist das Erschleichen von akademischen Titeln und wissenschaftlichen Leistungen ein omnipräsentes Thema an den Hochschulen. Bisher sind Plagiate nach 30 Jahren verjährt, wodurch es nach Ablauf dieser Zeit nicht mehr möglich war, Konsequenzen zu ziehen.

Fazit

Die Regierung hat dem Druck der jungen Wissenschaftler und Studenten in vielen Fällen nachgegeben und ist teils deutlich von ihren ursprünglich geplanten Änderungen abgewichen. Vor allem die Entmachtung des Senats fiel deutlich schwächer aus, als geplant. Dennoch sind vor allem die Höchstdauer der befristeten Verträge für wissenschaftliches Personal und Lektoren noch immer ein großes Problem für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Über den Autor

Lukas Heim

Stellenausschreibugn - AfD Sachsen

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