Steiermark plant striktes Verbot für Wildcampen nach Problemen mit Roma- und Sinti-Karawane

Die Steiermark verschärft die Regeln gegen illegales Wildcampen durch eine Novelle zum Landessicherheitsgesetz, die den Gemeinden weitreichende Handhabe gegen unerlaubtes Campieren gibt. Bei Verstößen ist eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro möglich.

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Steiermark plant striktes Verbot für Wildcampen nach Problemen mit Roma- und Sinti-Karawane

Luftaufnahme eines ohne Genehmigung errichteten Roma-Camps. (Symbolbild)

© IMAGO / Peter Seyfferth

Graz. – Eine Karawane von Roma und Sinti, die sich auf dem Modellflugplatz Dobl-Zwaring in der Steiermark niedergelassen hatte, sorgte in den vergangenen Wochen für Aufregung (FREILICH berichtete). Es kam zu Sachbeschädigungen und Drohungen, doch die Gemeinden waren machtlos. Die FPÖ forderte ein gesetzliches Verbot des „Wildcampens“ von Wohnwagenkolonnen nach dem Vorbild Niederösterreichs. In der Steiermark fehle ein entsprechendes Verbot, kritisierte der Bezirksparteiobmann der FPÖ Graz-Umgebung, Stefan Hermann. Bis jetzt. Denn im Auftrag von Landeshauptmann Christopher Drexler (ÖVP) wurde nun eine Novelle zum Steiermärkischen Landessicherheitsgesetz ausgearbeitet, mit der die Gemeinden eine klare Handhabe gegen illegales und unerwünschtes „Campieren“ erhalten.

Es soll Ausnahmen geben

Schon jetzt sei es grundsätzlich verboten, fremde Grundstücke unbefugt zu benützen, etwa zum Campen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landes Steiermark. Dies könne zwar zivilrechtlich eingeklagt werden, sei aber mit Kosten verbunden und schaffe auch nicht sofort Abhilfe. Das Land Steiermark will nun den steirischen Gemeinden für solche Fälle eine klare Handhabe geben, um konsequent dagegen vorgehen zu können.

Demnach können die Gemeinden ab Inkrafttreten der Gesetzesnovelle per Verordnung festlegen, dass das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen oder ähnlichen mobilen Unterkünften außerhalb von Campingplätzen verboten ist. „Das kann für bestimmte Orte oder für das gesamte Gemeindegebiet gelten“, heißt es weiter. In der Verordnung seien auch Ausnahmen von der Geltung des Verbots zu normieren. Das Verbot solle jedenfalls nicht gelten, wenn der Eigentümer oder Verfügungsberechtigte der Liegenschaft zustimmt oder wenn es sich etwa um den Einsatz von Rettungsorganisationen handelt.

Bis zu 5.000 Euro Geldstrafe bei Verstößen

Den Gemeinden stünde eine recht breite Palette an möglichen Begründungen für eine solche Verordnung zur Verfügung, heißt es in der Mitteilung. Der Gesetzesentwurf nennt etwa die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Sicherheit, die Gesundheit, den Schutz des örtlichen Gemeinschaftslebens, die Landwirtschaft, den Tourismus oder den Naturhaushalt sowie das Orts- und Landschaftsbild. „Wird das per Verordnung durch die Gemeinde erlassene Verbot missachtet, ist von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro zu verhängen.“ Darüber hinaus könne jederzeit ein formloser, etwa mündlicher Entfernungsauftrag durch die Gemeinde an denjenigen, der gegen die Verordnung verstößt, erteilt werden. „Wird dem nicht innerhalb angemessener Frist nachgekommen, kann die Gemeinde durch Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt die betroffenen Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile oder ähnliches entfernen. Dies geht auf Kosten der Aufsteller oder Zulassungsbesitzer“, heißt es weiter.

Die Organe der Bundespolizei hätten bei der Vollziehung dieser Maßnahmen mitzuwirken. Und zwar sowohl bei Maßnahmen zur Verhinderung drohender Verwaltungsübertretungen, bei der Einleitung und Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren als auch bei der Anwendung von Zwangsmitteln. „Fremde Grundstücke einfach in Beschlag zu nehmen ist völlig inakzeptabel. Man kann nicht einfach irgendwo, wo es einem passt, Zelte oder Wohnwägen aufstellen und dann dort auch noch Schäden und Müll hinterlassen“, so Landeshauptmann Drexler. Die jüngsten Vorfälle in der Steiermark hätten gezeigt, dass die bestehenden Regelungen nicht ausreichen. „Es muss eine klare Handhabe gegen solche Zustände geben. Die schaffen wir jetzt im Landes-Sicherheitsgesetz. Damit sollen die Gemeinden die Möglichkeit haben, Regeln für ihre Gemeinde aufzustellen – und das mit der nötigen Flexibilität für die örtlichen Bedürfnisse und Gegebenheiten.” Dem schloss sich Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang an. „Wir wollen unsere Gemeinden in der Angelegenheit des illegalen Campierens nicht alleine lassen. Die Novelle zum Landes-Sicherheitsgesetz wird klare Regeln schaffen, wie Gemeinden gegen solches Verhalten vorgehen können”, so Lang.

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