Freilich #36: Ausgebremst!

Thüringen: Regierung stuft antisemitische Taten als „rechts“ ein – ohne Täter zu haben

Eine Anfrage deckt auf: Die Thüringer Landesregierung ordnet antisemitische Straftaten massenhaft dem rechten Spektrum zu – selbst wenn es keinerlei Täterhinweise gibt.

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Thüringen: Regierung stuft antisemitische Taten als „rechts“ ein – ohne Täter zu haben

Die AfD wirft der Regierung und dem SPD-Innenminister Georg Maier nun vor, mit der ungenauen Einstufung ein politisches Narrativ bedienen zu wollen.

© IMAGO / Funke Foto Services

Erfurt. – Die Thüringer Landesregierung musste einräumen, dass im Jahr 2024 109 antisemitische Straftaten als „politisch motiviert – rechts“ eingestuft wurden, obwohl kein einziger Täter ermittelt wurde. Damit widerspricht sich das Innenministerium selbst – noch im Juli hatte es erklärt, eine solche Zuordnung erfolge nicht ohne Täterkenntnis. Die offizielle Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Ringo Mühlmann zeigt: Eine nachvollziehbare Begründung für die Zuordnung existiert nicht – und die Landesregierung ist auch nicht gewillt, eine solche Begründung zu liefern.

„Regierung bedient politisches Narrativ“

Der AfD-Innenpolitiker Ringo Mühlmann erhebt deshalb schwere Vorwürfe: „Die Landesregierung verweigert jede konkrete Auskunft zur Art der Taten oder zu den Gründen für die Einstufung – weil sie angeblich zu aufwendig wäre.“ Wer so arbeite, wolle keine Aufklärung, „sondern ein politisches Narrativ bedienen“, so der Abgeordnete.

Tatsächlich verweist das Innenministerium in seiner Antwort vom Oktober 2025 mehrfach darauf, dass eine manuelle Überprüfung der Fälle „mit einem unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand verbunden“ wäre. Auf die Frage, aufgrund welcher konkreten Tatmerkmale die Einstufung als „rechts“ erfolgte – etwa Symbolik, Parolen oder Bekennerschreiben –, lautet die Antwort: „Mangels statistischer Erfassung kann keine Aussage dazu getroffen werden.“

Politische Einstufung statt kriminalistischer Logik

Die Antwort aus Erfurt verdeutlicht ein strukturelles Problem: Offensichtlich werden Straftaten nach Umfeld und Ort eingeordnet – und nicht nach Täterwissen oder konkreten Indizien. Selbst wenn keinerlei Hinweise auf eine rechte Motivation vorliegen, wird der Fall der PMK-rechts zugeschlagen. Die Landesregierung räumt ein: Bei unbekannten Tätern erfolge die Zuordnung „in Würdigung der Umstände der Tat“. Eine klare Definition, wann eine Tat als „rechtsmotiviert“ gilt, bleibt jedoch aus.

„Das hat mit kriminalistischer Logik nichts mehr zu tun. Hier wird erkennbar politisch sortiert“, kritisiert Mühlmann. „Straftaten aus antisemitisch-islamischem oder migrantischem Hintergrund werden statistisch unterdrückt – rechte Tatmotive dagegen vermutet, wo keine Hinweise vorliegen.“

Forderung nach unabhängiger Prüfung

Diese Kritik erhält durch die eigenen Zahlen des Innenministeriums aus dem Juli 2025 zusätzliches Gewicht: Von den 226 erfassten antisemitischen Delikten wurden 217 automatisch dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet und nur acht der Kategorie PMK-ausländische Ideologie. Trotz wiederholter Hinweise auf importierten oder islamisch geprägten Antisemitismus bleibt dieser in der Statistik praktisch unsichtbar. Angesichts der widersprüchlichen Behördenpraxis fordert die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag nun eine unabhängige Prüfung der Statistikverfahren. „Antisemitismus darf weder verharmlost noch instrumentalisiert werden – schon gar nicht von einem SPD-Innenminister für parteipolitische Zwecke“, so Mühlmann abschließend.

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