Zürich: Nationalität von Straftätern soll künftig wieder genannt werden
Die Mehrheit der Kantonräte sprach sich dafür aus, dass die Nationalität in Polizeimeldungen künftig wieder eine verpflichtende Angabe sein soll.
Zürich. – Während in Österreich erst kürzlich ein ähnlicher Erlass gekippt wurde, geht man im bevölkerungsreichsten Kanton der Schweiz wohl in die umgekehrte Richtung. Zwei Jahre nachdem der damalige Zürcher Polizeivorsteher die Herkunftsnennung zumindest für die Stadtpolizei abschaffte, beriet der Kantonsrat über eine Bürgerinitiative der konservativen SVP, diese künftig wieder verpflichtend zu nennen.
Nennung von Nationalität und Migrationshingergrund
Bereits als die Zürcher Stadtpolizei aus Sorge, dass ein Tatverdächtiger auf seine Herkunft reduziert wurde, war die SVP stärkste Kritikerin, sprach von „stalinistischer Zensur“. Sogar die Sozialdemokraten (SP) sprachen sich damals für eine bundesweit einheitliche Lösung aus, welche eine Nennung vorsehe. Die vorliegende Volksinitiative sieht laut NZZ zudem vor, dass auch ein möglicher Migrationshintergrund veröffentlicht werden soll.
Den Schritt begründet etwa Daniel Wäfler (SVP) damit, dass die Menschen eine offene Informationspolitik wünschen würden. Sie seien imstande, zu differenzieren. Die Nennung des Migrationshintergrunds sieht er hingegen skeptischer, fürchtet eine Überlastung der Ressourcen. Anders sein Parteikollege Hans-Peter Amrein, welcher eine „Laxheit“ der Stadt Zürich bei der Einbürgerungspolitik bemängelt.
Migrationshintergrund: Diverse Fraktionen gegen Nennung
Die übrigen Parteien lehnen diesen Teil ab, machen sich daher für den Gegenvorschlag des Regierungsrates stark. Dieser hatte vorgeschlagen, die Erwähnung der Nationalität vorzuschreiben, auf eine Nennung allfälligen Migrationshintergrundes aber zu verzichten. Sogar die linksradikale Alternative Liste (AL) möchte diesen unterstützen, in der Hoffnung die SVP könnte daraufhin ihre ursprüngliche Initiative zurückziehen.
Bei der Debatte wider eine Berücksichtigung des Migrationshintergrunds sehen einige Fraktionen wie die Grünliberalen (GLP) eine unklare Grenze. Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) schlug in dieselbe Kerbe: In diesem Fall müsse die Polizei wohl auch eine „Abteilung für Ahnenforschung einrichten“. Er erneuerte dennoch die Kritik an der Praxis der Stadt Zürich. Denn Medien würden die Herkunft ohnehin in vielen Fällen erwähnen, die einstige Abschaffung habe die Nationalitätsfrage erst in den Fokus gerückt.
Gegenvorschlag Gesetz – oder Volksabstimmung?
Unklar ist weiterhin, ob das absehbare Votum für den Gegenvorschlag des Regierungsrates einen Rückzug der Volksinitiative nach sich zieht. Auch auf kantonaler Ebene können Bürger in der Schweiz mittels ausreichend Unterschriften eine Abstimmung über die Abänderung eines Gesetzes anregen. In Zürich liegt diese Schwelle in der Regel bei 6.000 Personen.
Bevor es in vier Wochen bei der zweiten Lesung zur Abstimmung im Parlament kommt, will die SVP über die Rücknahme beraten. Tut sie dies, würde der Gegenvorschlag automatisch zum Gesetz. Andernfalls müsste das Volk der Limmattaler Zeitung zufolge sein Votum über die Initiative abgeben.