Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Einreisesperre gegen einen Iraner rechtswidrig ist. Seine Bleibeinteressen seien trotz der Ausweisung zu berücksichtigen.
In einer Aussendung bestätigte das dem Innenministerium unmittelbar nachgeordnete Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), dass man an mehrere gesetzliche und internationale Verpflichtungen gebunden sei.
In einer Reaktion auf die unfassbare tödliche Messerattacke gegen einen Beamten in Dornbirn kündigt Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) erste politische Schritte an.