Die Staatsanwaltschaft Erfurt sieht keinen Anfangsverdacht gegen zwei Richter des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Die AfD kritisiert die Entscheidung scharf und prüft weitere rechtliche Schritte.
Die AfD-Fraktion in Thüringen hat Strafanzeige gegen Verfassungsrichter Geibert und Gerichtspräsident von der Weiden gestellt. Der Vorwurf: Befangenheit und Versäumnisse bei der konstituierenden Landtagssitzung.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD weiterhin als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ einstufen darf. Eine Revision wurde nicht zugelassen.