Anfang des Jahres hatte die Staatsanwaltschaft angekündigt, gegen den Freispruch der ehemaligen finnischen Innenministerin Päivi Räsänen und des Bischofs Juhana Pohjola, die sich wegen „Aufwiegelung gegen eine Minderheit“ vor Gericht verantworten mussten, Berufung einzulegen. Nun hat das Höchstgericht bestätigt, dass der Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft angenommen wurde.
Trotz der Bestätigung des einstimmigen Freispruchs durch das Berufungsgericht verfolgt die Staatsanwaltschaft die finnische Parlamentarierin Päivi Räsänen und Bischof Pohjola weiter.
Päivi Räsänen, die sich wegen des Vorwurfs der „Hassrede“ vor Gericht verantworten musste, ist am Dienstag vom Berufungsgericht einstimmig freigesprochen worden.
In einem Tweet, einer kirchlichen Broschüre sowie einer Radio-Talkshow hatte die ehemalige finnische Innenministerin Päivi Räsänen ihre christlichen Überzeugungen zu Ehe und Sexualität dargelegt und war dafür angeklagt worden. Nun ging der Prozess zu Ende.