Trotz neuem Gesetz: Kein einziger Passentzug wegen Genitalverstümmelung
Im Jahr 2016 wurde das Passgesetz geändert, um der Genitalverstümmelung an jungen Mädchen entgegenzuwirken. So sollte jedem deutschen Staatsbürger der Pass entzogen werden, sollte er Mädchen zu einer Verstümmelung ins Ausland begleiten.