Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt Chemnitz einen kürzlich abgeschobenen Marokkaner nicht zurückholen muss und dies damit begründet, dass der Mann als abgelehnter Asylbewerber ausreisepflichtig sei, unabhängig davon, dass er mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet ist.
Mit Blick auf einen möglichen Sieg der AfD bei den Landtagswahlen im Herbst will sich der Sächsische Flüchtlingsrat von staatlichen Förderungen unabhängig machen. Die AfD spricht von einem ersten richtigen Schritt.