Anfang des Jahres hatte die Staatsanwaltschaft angekündigt, gegen den Freispruch der ehemaligen finnischen Innenministerin Päivi Räsänen und des Bischofs Juhana Pohjola, die sich wegen „Aufwiegelung gegen eine Minderheit“ vor Gericht verantworten mussten, Berufung einzulegen. Nun hat das Höchstgericht bestätigt, dass der Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft angenommen wurde.