Nach einer ersten Niederlage aufgrund einer falschen „Hitlergruß“-Anklage gegen den AfD-Abgeordneten Petr Bystron, muss die Staatsanwaltschaft München I nun den nächsten Rückschlag einstecken.
Die Staatsanwaltschaft München kann den Bundestagsabgeordneten Petr Bystron nicht anklagen, da das Amtsgericht das Strafverfahren ablehnte. Erstere warf ihm vor, auf einer Wahlkampfveranstaltung den Hitlergruß gezeigt zu haben.
Auf Twitter gehen die Wogen hoch – vor allem bei Linken und Journalisten, die einen vermeintlichen „Nazi-Skandal“ orten (wollen). Der Grund: Der ausgestreckte Arm einer Mutter auf einem FPÖ-Sujet.
Der 33-jährige Linke hatte bei der Pro-Chemnitz-Kundgebung im August 2018 den Hitlergruß gezeigt. Am Montag musste er sich deshalb vor Gericht verantworten.