Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt Chemnitz einen kürzlich abgeschobenen Marokkaner nicht zurückholen muss und dies damit begründet, dass der Mann als abgelehnter Asylbewerber ausreisepflichtig sei, unabhängig davon, dass er mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet ist.
Anfang Jänner wurde in der Justizanstalt Ried ein Untersuchungshäftling von drei anderen Häftlingen misshandelt. Das Trio, bestehend aus einem Österreicher, einem Marokkaner und einem Bosnier, muss sich deshalb im August vor Gericht verantworten.