Das Amtsgericht Baden-Baden hat entschieden: Die Umwandlung des Schwarzwaldwohnstifts in eine Unterkunft für Asylbewerber ist unzulässig. Ein Sieg für die Senioren, die sich gegen Lärm und Belästigungen gewehrt hatten.
Eine Rentnerin aus Berlin muss nach 37 Jahren aus ihrer Wohnung ausziehen. Der Grund: Ihr Vermieter hat Eigenbedarf für seinen grünen Sohn angemeldet.